Vorerst keine Hinrichtung – Mumia Abu-Jamals Leben aber weiter in Gefahr
Der US Supreme Court hat am 19. Januar 2010 in der Entscheidung über den 1982 in einem rassistischen Prozess zum Tode Verurteilten Journalisten Mumia Abu-Jamal den Beschluss gefällt, die Entscheidung über das Strafmaß an das 3. Berufungsgericht in Philadelphia zurück zu verweisen.
Dort soll vor allem geprüft werden, ob die Todesstrafe gegen Mumia Abu-Jamal unter Berücksichtigung aktueller Entscheidungen in ähnlichen Fällen zu verhängen ist oder nicht.
Die zuvor drohende unmittelbare Umsetzung der Todesstrafe besteht vorerst nicht mehr. Die Notfallproteste sind deshalb erst einmal ausgesetzt. Weiterlesen…?