Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Beginn des Schweigemarsches anlässlich des Gedenkens an die Opfer der Reichspogromnacht vom 9. November 1938 kam es zu der Beschlagnahme einer Fahne mit dem Aufdruck „Antifaschistische Aktion“. Rechtlich begründet wurde dieses Vorgehen nicht. Gegen zwei Personen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.
Dieses Ermittlungsverfahren wurde nun eingestellt.
Das Bündnis gegen Rechts und der Arbeitskreis Antifaschismus begrüßen die Einstellung des Verfahrens, weisen aber auch darauf hin, dass mit der Beschlagnahme eine (wie im Nachhinein festgestellte) zwar nicht gerechtfertigte aber faktisch wirksame Behinderung der freien Meinungsäußerung stattgefunden hat. Insbesondere vor dem Hintergrund des Gedenkens an die Opfer der Reichspogromnacht halten wir die Argumentation der Polizei Hildesheim, dass die Fahne nicht „in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anlass“ stünde, für absolut falsch und bedenklich, oder waren die Täter der Reichspogromnacht und des Holocaust keine Faschisten und Nazis? Wir halten es für absolut unangemessen, dass die Polizei mittels repressiver Maßnahmen über Inhalte und Meinungsäußerungen auf Demonstrationen bestimmen will!
Für Nachfragen stehen wir gern zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis gegen Rechts Hildesheim (http://buendnisgegenrechts.de)
Arbeitskreis Antifaschismus Hildesheim (www.aka-hildesheim.tk)
Schülervertretung der Sek II der Robert-Bosch-Gesamtschule